Säuglingssonographie/Hüftsonographie

Die Ultraschalluntersuchung bzw. Sonographie der Säuglingshüfte dient zur Erkennung und Behandlungskontrolle der angeborenen Hüftdysplasie bzw. ausgekugelten oder „zu schmalen“ Hüfte mit Gefahr der Gehbehinderung und frühzeitigem Gelenkverschleiß bzw. Arthrose.Je nach Schwangerschafts- und Geburtsverlauf (z. B. nach Beckenendlage) wird sie schon am ersten Lebenstag bzw. in der ersten Lebenswoche durchgeführt. Gesetzlich vorgeschrieben ist diese Untersuchung im Rahmen der so genannten U3, einer dritten Untersuchung aller Neugeborenen zwischen der 4. und 6. Lebenswoche. Hierbei wird nach einem Schema verfahren, welches die Zeit und den Aufwand für Arzt, Mutter und vor allem für das Kind optimieren soll.

 

Wenn das Kind satt bzw. gestillt ist, wird es von seiner Windel samt Inhalt befreit, untersucht und in eine spezielle Schale auf eine Seite gelegt, wobei die Mutter immer Körperkontakt zu ihrem Kind hat. Nun wird die oben liegende Hüfte zügig mit einem so genannten Schallkopf untersucht und bestimmte Winkel an Becken und Hüftgelenk, welche vorwiegen aus Knochen- und Bindegewebe bestehen, ausgemessen. Das gleiche wird mit der anderen Seite nach schneller Drehung des Kindes in der Schale vollzogen. Nach ca. 15 Minuten ist alles vorbei und das ohne gefährliche Röntgen- bzw. Gammastrahlung. Abschließend wird ein standardisiertes Protokoll in den Unterlagen ausgefüllt bzw. für den Kinderarzt gedruckt und mitgegeben.

 

Natürlich sind entsprechende Kontrollen bei unklaren oder gar krankhaften Befunden bzw. zur Überwachung einer eingeleiteten Behandlung (Abspreizbehandlung mit Hosen, Bandagen oder Schienen) wöchentlich bzw. monatlich bis zum 7./8. Lebensmonat – je nach Babyspeck – möglich. Erst dann sollte man auf Grund der knöchernen Entwicklung der Hüfte über ein Röntgenbild nachdenken (Röntgen des Beckens).